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Häufig gefragt – einfach erklärt.

Schnelle, klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Warum ein Meldertausch nach DIN 14675?

Brandmelder sind sicherheitsrelevante Komponenten, deren Zuverlässigkeit im Ernstfall Leben und Werte schützt. Im Laufe der Zeit können jedoch verschiedene Faktoren wie die Alterung einzelner Bauteile, Verschmutzungen oder Umwelteinflüsse (z. B. Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen) ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

Um die Betriebssicherheit Ihrer Brandmeldeanlage (BMA) zu gewährleisten, schreibt die DIN 14675 Folgendes vor:

  • Jährliche Wartung der Brandmeldekomponenten durch geschulte Fachkräfte
  • Austausch automatischer Brandmelder je nach Herstellerangaben in Intervallen von 5 bzw. 8 Jahren

Die Einhaltung dieser Instandhaltungsmaßnahmen liegt in der Verantwortung des Betreibers und ist für eine normgerechte und sichere Nutzung unerlässlich.

Die STS GmbH ist Ihr verlässlicher Partner für die Wartung und den normgerechten Austausch von Brandmeldern – zuverlässig, fachgerecht und nach den Vorgaben der DIN 14675.

Warum sind Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen so wichtig?

Damit die Instandhaltung Ihrer Brandmelde- oder Gefahrenmeldeanlage reibungslos abläuft, ist es wichtig, im Vorfeld festzulegen, wer die Begehung des Objekts durchführt.

  • Soll die Begehung durch den Instandhaltungstechniker erfolgen, benötigt dieser alle relevanten Informationen, um den Umfang seiner Arbeiten korrekt planen zu können.
  • Führt der Betreiber die Begehung selbst durch, muss er dafür eine sachkundige Person im Bereich Gefahrenmeldeanlagen Diese Person wird im Zuge der Begehung durch unsere Fachkräfte eingewiesen – eine dokumentierte Einweisung ist verpflichtend.

Festgestellte Mängel sind im Betriebsbuch einzutragen. Außerdem ist sicherzustellen, dass diese Mängel (sofern vorhanden) durch eine Fachfirma behoben werden. Der Instandhalter prüft anhand der Einträge im Betriebsbuch, ob die Begehungen normgerecht und regelmäßig erfolgt sind.

Wichtige Prüfpunkte bei der Begehung

  • Wurde das Sicherungskonzept eingehalten?
  • Gab es Änderungen in der Raumnutzung, Raumgestaltung oder den Umgebungsbedingungen?
  • Sind die Feuerwehrlaufkarten aktuell?
  • Wie ist der Zustand der Anlagenteile? Gibt es Beschädigungen oder Verschmutzungen?
  • Wurde bei einer Sprachalarmierungsanlage (SAA) eine Hörprobe durchgeführt?
  • Ist das Betriebsbuch korrekt und vollständig geführt?

Hinweis zur Instandhaltung

Vor Beginn der Arbeiten muss der Betreiber informiert werden, dass die Anlage während der Instandhaltung teilweise oder vollständig außer Betrieb genommen wird. Hier sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Alle Maßnahmen sowie deren Ergebnisse werden im Betriebsbuch dokumentiert.

Die STS GmbH ist Ihr verlässlicher Partner für Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und anderen Gefahrenmeldeanlagen – fachgerecht, normkonform und zuverlässig. Gerne beraten wir Sie persönlich oder übernehmen die komplette Betreuung Ihrer Systeme.

Wann sollte eine BMA gewartet werden?

Die regelmäßige Wartung einer Brandmeldeanlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheit und muss gemäß Normen und Herstellerangaben durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt: Wartungen sind mindestens einmal jährlich durch zertifiziertes Fachpersonal erforderlich, sofern der Hersteller keine abweichenden Intervalle vorgibt.

Wer darf die Wartung durchführen?

Die Wartung darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft einer zertifizierten Fachfirma erfolgen.

Typische Wartungsarbeiten an Brandmeldeanlagen

  • Pflege der Anlagenteile, z. B. Ansaugrauchmelder, Bewegungsmelder
  • Austausch von Verschleißteilen, z. B. Batterien, Akkus, Rauchmelder
  • Justierung von Komponenten, z. B. Riegelschaltkontakte oder Aufdruckbolzen

Mit einer fachgerechten Wartung stellen Sie sicher, dass Ihre Brandmeldeanlage zuverlässig funktioniert und den gesetzlichen sowie normativen Anforderungen entspricht.

Die STS GmbH unterstützt Sie bei der professionellen Wartung Ihrer Anlagen – schnell, normgerecht und zuverlässig.

Wer darf eine Brandmeldeanlage warten?

Die Wartung und der Austausch von Brandmeldern dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, die nach DIN 14675 zertifiziert sind und über geprüfte Fachkräfte verfügen.

Die STS GmbH erfüllt diese Anforderungen und ist Ihr zertifizierter Partner für die fachgerechte Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen.

Wann muss eine Brandmeldeanlage (BMA) installiert werden?

In den meisten Fällen sind Brandmeldeanlagen behördlich vorgeschrieben – entweder durch Bauordnungen oder durch individuelle bauaufsichtliche Auflagen.

Welche Objekte mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet werden müssen, ist in den jeweiligen Verordnungen und Genehmigungsunterlagen festgelegt.

Ist in den gesetzlichen Regelungen keine eindeutige Verpflichtung erkennbar, sollte geprüft werden, ob die geforderten Schutzziele auch durch andere Maßnahmen (z. B. baulichen Brandschutz) erreicht werden können. Dabei ist stets die Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten.

Die STS GmbH berät Sie kompetent bei der Planung und Umsetzung Ihrer Brandmeldeanlage – normgerecht, wirtschaftlich und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Wann müssen Zwischendecken überwacht werden?

Zwischenbodenbereiche und Zwischendecken müssen nicht überwacht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Zwischenräume sind weniger als 0,8 m hoch
  • Es befinden sich keine Leitungen für sicherheitsrelevante Anlagen (z. B. elektroakustische Sprachalarmierungsanlagen, Notbeleuchtung)
  • Es liegt nur eine kleine Brandlast vor (max. 25 MJ auf einer Fläche von 1 m × 1 m)
  • Decke, Boden und Wände sind nicht brennbar (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1)
  • Die Zwischenräume sind mit nichtbrennbaren Materialien unterteilt, max. 10 m × 10 m große Abschnitte

Kennzeichnungspflicht

  • Platten, hinter denen automatische Brandmelder montiert sind, müssen dauerhaft mit einem roten Punkt (Ø 50 mm) gekennzeichnet sein (z. B. Unterdecken, Doppelböden).
  • Markierte Bodenplatten müssen so gesichert sein, dass ein Verwechseln ausgeschlossen ist.
  • Bodenplattenheber müssen für den Einsatz der Feuerwehr griffbereit und deutlich beschriftet bereitgehalten werden.

Die STS GmbH unterstützt Sie bei der normgerechten Planung, Umsetzung und Wartung Ihrer Brandmeldetechnik – für maximale Sicherheit in Ihrem Gebäude.

Wann muss eine Brandmeldeanlage (BMA) installiert werden?

Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen behördlich vorgeschrieben – entweder durch Bauordnungen oder durch individuelle bauaufsichtliche Auflagen.

Welche Gebäude eine Brandmeldeanlage benötigen, ist in den jeweiligen Verordnungen und Genehmigungsunterlagen festgelegt.

Wenn die gesetzlichen Regelungen keine eindeutige Verpflichtung enthalten, sollte geprüft werden, ob die Schutzziele durch alternative Maßnahmen (z. B. baulicher Brandschutz) erreicht werden können – stets unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.

Typische Objekte mit Brandmeldeanlagen (nach baurechtlichen Vorgaben):

  • Theater
  • Universitäten
  • Krankenhäuser
  • Mittel- und Großgaragen (Parkhäuser)
  • Flughafengebäude
  • Sporthallen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Museen
  • Beherbergungsstätten
  • Schulen

Die STS GmbH berät Sie kompetent zur Planung und Umsetzung von Brandmeldeanlagen – normgerecht, wirtschaftlich und zuverlässig.

Welche Vorteile erhalten Sie mit einer Brandmeldeanlage der STS GmbH?

  • Maximaler Schutz für Mitarbeiter, Gebäude und Inventar
  • Frühzeitige Branddetektion für erhöhte Sicherheit und schnelle Reaktion
  • Unterstützung der Feuerwehr durch präzise Meldungen und Steuerbefehle
  • Automatische Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen wie Feuerschutztüren oder Abluftsystemen
  • Einhaltung höchster Sicherheitsstandards nach DIN EN 54, DIN VDE 0833, DIN 14675, VdS 2095 u. v. m.
  • Individuell geplante Brandschutzlösungen, abgestimmt auf Ihre Anforderungen

STS GmbH – Ihr zertifizierter Partner für Brandmeldetechnik und ganzheitliche Sicherheitslösungen.

Wann sollte eine BMA inspiziert werden?

Die regelmäßige Inspektion einer Brandmeldeanlage ist ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit und stellt sicher, dass alle Komponenten ordnungsgemäß funktionieren und den geltenden Normen entsprechen. Gemäß den einschlägigen Vorschriften und Herstellerangaben sind Inspektionen zwingend erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktionsfähigkeit der Anlage zu beurteilen. Grundsätzlich gilt: Inspektionen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, sofern der Hersteller keine kürzeren Intervalle vorschreibt.

Bei Brandmeldeanlagen, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet sind, gelten jedoch strengere Anforderungen:
Solche Anlagen müssen viermal im Jahr, also quartalsweise, geprüft werden. Diese häufigeren Prüfintervalle stellen sicher, dass die Übertragungseinrichtungen und meldewichtigen Komponenten jederzeit zuverlässig funktionieren und im Ernstfall korrekt auslösen.

Wer darf die Inspektion durchführen?

Die Inspektion darf ausschließlich durch zertifiziertes Fachpersonal erfolgen, das über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung im Umgang mit Brandmeldeanlagen verfügt.

Typische Inspektionsarbeiten an Brandmeldeanlagen

  • Sichtprüfung aller Anlagenteile auf Beschädigungen, Verschmutzungen oder Veränderungen
  • Kontrolle der Betriebs- und Anzeigenzustände an der Zentrale
  • Überprüfung der Melder, Signalgeber und Übertragungseinrichtungen auf ordnungsgemäße Funktion
  • Bewertung des allgemeinen Anlagenzustands sowie der Umgebungsbedingungen
  • Dokumentation aller Feststellungen gemäß den normativen Vorgaben

Mit einer fachgerechten Inspektion stellen Sie sicher, dass Ihre Brandmeldeanlage voll funktionsfähig, rechtssicher und betriebsbereit bleibt.

Die STS GmbH unterstützt Sie bei der professionellen Inspektion Ihrer Anlagen – sorgfältig, normgerecht und zuverlässig.

Warum ist die Inspektion einer Brandmeldeanlage (BMA) wichtig?

Die Inspektion einer Brandmeldeanlage ist ein essenzieller Bestandteil der Instandhaltung und muss gemäß VDE 0833-1 (5.3.2.2) von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Folgende Komponenten werden bei der Inspektion überprüft:

  • Signalgeber
  • Anzeige- und Bestätigungseinrichtungen
  • Schalteinrichtungen
  • Energieversorgung (Netzteile und Akkus)
  • Weiterleitung von Alarm- und Störmeldungen

Jährliche Inspektion umfasst zusätzlich:

  • Auslösen der Brandmeldeanlage und Überprüfung aller Melder
  • Kontrolle der korrekten Anzeige aller Melder
  • Funktionsprüfung der Sprachalarmierungsanlagen (Lautsprecher)
  • Test der Verbindungswege
  • Prüfung und Ansteuerung von Steuereinrichtungen

STS GmbH – zertifizierter Partner für normgerechte Inspektionen und höchste Betriebssicherheit

Welche Funktionen übernimmt eine Brandmeldeanlage (BMA)?

Im anlagentechnischen Brandschutz übernehmen Brandmeldeanlagen eine zentrale Rolle. Zwar können sie die Entstehung eines Feuers nicht verhindern, aber sie erkennen Brände oder Rauchentwicklung frühzeitig und leiten automatisch alle notwendigen Schritte ein.

Die Kernaufgaben einer Brandmeldeanlage:

  • Früherkennung von Bränden und Rauchentwicklung
  • Automatisches Informieren der zuständigen Leitstelle (z. B. Feuerwehr)
  • Warnung von Personen im Gebäude und in der Umgebung
  • Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerschutztüren, Lüftungssysteme)
  • Sicherstellung des Feuerwehrzugangs zum Objekt

STS GmbH – Ihr Partner für normgerechte Brandmeldetechnik und höchste Sicherheitsstandards.

Welche Arten von Brandmeldeanlagen gibt es?

Das Herzstück jeder Brandmeldeanlage ist die Brandmeldezentrale (BMZ). Sie wertet die Signale der angeschlossenen Melder aus und sendet im Alarmfall Meldungen und Steuerbefehle an das Gefahrenmanagementsystem.

  • Die Melder sind in Melderbereiche unterteilt und zu Melderlinien zusammengefasst. Jede Melderlinie wird kontinuierlich überwacht.
  • Die Überwachung erfolgt meist über Pulsmeldetechnik oder Gleichspannung. Die Pulsmeldetechnik ermöglicht die gezielte Ansprache einzelner Melder, um den Brandherd präzise zu lokalisieren.

Es gibt automatische und nicht-automatische Brandmelder. Im regulären Einsatz kommen vor allem folgende Melderarten zum Einsatz:

  • Ionisationsrauchmelder
  • Optische Rauchmelder
  • Wärme- und Flammenmelder

Brandmelder sind wesentliche Komponenten der Brandmeldeanlage und überwachen kontinuierlich Ihr Objekt, um frühzeitig auf Brandereignisse aufmerksam zu machen.

STS GmbH – Ihr Fachpartner für maßgeschneiderte Brandmeldetechnik und zuverlässigen Objektschutz.

Ich arbeite gerne bei STS, weil wir ein Team sind, das sich gegenseitig unterstützt – egal, wie stressig es wird.
Judith Seubert
Büroassistenz
Dialog

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