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Für mehr Sicherheit in Ihrem Gebäude.

Tauschen Sie Ihre Brandmelder regelmäßig nach DIN 14675 aus. Was ist zu tun?

Durch Einhaltung der Meldertauschzyklen gemäß DIN 14675 kommen Betreiber der Gebäude der Verkehrssicherungspflicht nach und mindern ihr Haftungsrisiko. Die DIN 14675 legt fest, dass Melder, die seit Dezember 2006 in Betrieb genommen sind, in festen Zyklen zu tauschen sind. Die im April 2012 überarbeitete Norm DIN 14675 empfiehlt den turnusgemäßen Tausch ebenso für Melder, die vor diesem Zeitpunkt eingebaut wurden. Gemäß der Norm DIN 14675 vom Dezember 2014 gilt der geforderte Brandmeldertausch für alle Melder mit einem Rauchmeldeanteil.

Wann muss getauscht werden?

Punktförmge Rauchmelder, die Messkammer/Sensorik von Ansaugrauchmeldern sowie Mehrfachsensor-melder mit Rauchsensor, selbst wenn diese Funktion abgeschaltet ist, müssen alle 8 bzw. 5 Jahre getauscht werden.

Gesetzliche Sorgfaltspflicht

Dem Betreiber eines Gebäudes obliegen verschiedene Sorgfaltspflichten. Er muss unter anderem Sicherheitsmaßnahmen treffen, um Schäden von Personen zu verhindern.

Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Brandschutz werden professionelle Brandmeldeanlagen entweder vorgeschrieben oder empfohlen.