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Brandmeldeanlagen
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Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden.

Begehung der Brandmeldeanlage gemäß DIN VDE 0833-1.

Die regelmäßige Begehung einer Brandmeldeanlage ist gemäß DIN VDE 0833-1 für Gefahrenmeldeanlagen ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Sie dient dazu, Mängel oder Störungen frühzeitig zu erkennen und die zuverlässige Funktion der Anlage zu gewährleisten. Diese Kontrolle ist entscheidend, um ein laufendes Brandschutzkonzept rechtskonform und wirksam umzusetzen.

Was versteht man unter einer Begehung von Brandmeldeanlagen?

Unter einer Begehung versteht man die Sichtprüfung der Anlage durch eine sachkundige Person oder eine Fachfirma. Sie unterscheidet sich von der Inspektion und Wartung: Während dort technische und herstellerspezifische Prüfungen durchgeführt werden, konzentriert sich die Begehung auf eine umfassende Sichtkontrolle. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Brandmeldeanlage jederzeit funktionsbereit ist und keine äußeren Mängel vorliegen.

Wer ist für die Begehung verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Begehung beim Betreiber. Dieser kann die Aufgabe aber nach DIN 14675 an eine Fachfirma übertragen. In der Praxis übernimmt daher häufig ein Dienstleister wie die STS GmbH als Spezialist für Sicherheitssysteme diese Kontrollen. Soll die Begehung intern erfolgen, muss der Betreiber eine sachkundige Person benennen und von der Fachfirma einweisen lassen. Auch ein Brandschutzbeauftragter kann hier unterstützend tätig werden, um den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten.

Inhalte und Ablauf einer Begehung von Brandmeldeanlagen

Bei einer Brandmeldeanlage umfasst die regelmäßige Begehung mehrere Prüfpunkte, die sich an einschlägigen Normen orientieren, insbesondere DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3, DIN VDE 0833-4 sowie DIN 14675. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an den Betrieb von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen und geben konkrete Prüfpunkte vor.

Typische Aufgaben bei einer Begehung der Brandmeldeanlage sind u. a.:

  • Kontrolle, ob Raumnutzung oder Umgebungsbedingungen verändert wurden
  • Sichtprüfung aller Anlagenteile auf Befestigung, Beschädigungen oder Verschmutzungen
  • Überprüfung der Feuerwehrlaufkarten und anderer Hilfsmittel für Einsatzkräfte
  • Kontrolle der Brandmeldezentrale (Anzeige, Meldungen, Beschilderung, Zugänglichkeit)
  • Überprüfung von Signalgebern und Brandmeldern auf äußerliche Schäden
  • Kontrolle des Feuerwehr-Bedienfelds (FBF) und ggf. des Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT)
  • Abgleich der Dokumentation: Eintragungen im Betriebsbuch, Festhalten von Mängeln

Wie oft ist eine Begehung notwendig?

Die Normen sehen für Brandmeldeanlagen klare Intervalle vor: In der Regel muss eine Begehung viermal im Jahr erfolgen, damit Veränderungen rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Im Rahmen der Begehung liegt auf der Brandmeldezentrale ein besonderer Fokus. Es muss quartalsweise eine Sichtkontrolle stattfinden, um sicherzustellen, dass auch das Herzstück der Anlage zuverlässig funktioniert.

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Matthias Burger
Technische Leitung
Elektrotechnikermeister
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