Freistellungs
Bescheinigung
Zertifizierungen

Freistellungsbescheinigung

Bauleistungen ohne gesetzlichen Abzug

Nach § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG werden Sie von Steuerabzügen befreit, wenn die STS Sicherheitstechnik Service GmbH Bauleistungen für Sie erbringt. Dazu müssen Sie dem Finanzamt lediglich unsere Freistellungsbeschei- nigung vorlegen.

  • Freistellungsbescheinigung
    zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergestzes (EStG)

    • Inhaber der Bescheinigung:
      STS Sicherheitstechnik Service GmbH
    • Ausstellende Behörde:
      Finanzamt Aschaffenburg
    • Ausstellungsdatum:
      09.12.2010
    › BESCHEINIGUNG DOWNLOAD (2,2 MB)