Freistellungsbescheinigung
Bauleistungen ohne gesetzlichen Abzug
Nach § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG werden Sie von Steuerabzügen befreit, wenn die STS Sicherheitstechnik Service GmbH Bauleistungen für Sie erbringt. Dazu müssen Sie dem Finanzamt lediglich unsere Freistellungsbeschei- nigung vorlegen.
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Freistellungsbescheinigung
zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergestzes (EStG)- Inhaber der Bescheinigung:
STS Sicherheitstechnik Service GmbH - Ausstellende Behörde:
Finanzamt Aschaffenburg - Ausstellungsdatum:
09.12.2010
- Inhaber der Bescheinigung:
